Diese Woche wurde ich von einer Kundin etwas panisch gefragt, ob sie eine Gesetzesänderung für Mitgliedschaften und Abos verpasst habe. Hintergrund ist, eine aus ihrer Mastermind Gruppe erhält den DigiMember Newsletter und somit auch die Einladungen zu den Webinaren. Und in der Einladung stand:


„Es gibt eine wichtige Gesetzesänderung, in Bezug auf Mitgliedschaften, Abo´s etc.. Hier wollten wir für Dich tätig werden und es Dir ermöglichen, die Anforderungen smart und einfach umzusetzen. Dieses Feature stellen wir Dir in diesem Webinar vor und zeigen es Dir in der Live-Demo“.

Beide waren nicht beim Webinar und jetzt doch etwas verunsichert. Und falls du jetzt auch verunsichert bist, möchte ich dir die Gesetzesänderungen auf die sich DigiMember wahrscheinlich bezieht kurz in einfachen Worten erklären.

Dies ist keine Rechtsberatung, hier kannst du die offizielle Meldung der Bundesregierung lesen.

Ziel dieses Blogartikels ist es, dass du verstehst, für welche Fälle die Gesetzesänderung greift und was du konkret beachten musst.

Wen betrifft die Gesetzesänderung für Mitgliedschaften und Abos?

✔ Dich als Unternehmer:in, wenn du Abos an Privatpersonen verkaufst.

Also in anderen Worten, für alle Verkäufe von wiederkehrenden Zahlungen im B2C Bereich. Wiederkehrende Zahlungen, also Abonnements, sind nicht zu verwechseln mit Ratenzahlungen.

Wiederkehrende Zahlungen / AbonnementsRatenzahlungen
Das Produkt ist eine Mitgliedschaft mit
keinem festgelegten Enddatum.
Möglich ist eine Mindestlaufzeit, aber nach hinten raus, gibt es keine Vorgaben.
Es handelt sich um ein Produkt über einen abgeschlossenen Zeitraum
z. B. einen Online-Kurs über X Wochen,
eine Ausbildung über X Jahre,
ein einmaliges Seminar …
Der/die Kund:in zahlt einen festgelegten Beitrag regelmäßig und wiederkehrend – ein Gesamtbetrag ist nicht festgelegt,
z. B. monatlicher Beitrag,
jährlicher Beitrag
Der/die Kund:in hat die Möglichkeit, den gesamten Betrag über einen vereinbarten Zeitraum zu zahlen
z. B. der Gesamtbetrag von 2000,- €
kann in 4 Monate jeweils 500,- € gezahlt werden,
oder über 10 Monate jeweils 100,- €.
Eigene Darstellung, starke Vereinfachung © GlücksbotinLea

Alle Leser:innen, die in die Kategorie Ratenzahlungen fallen, können hier aufatmen und sind vom Weiterlesen befreit 😉

Deine Kund:innen sind Privatpersonen und du berechnest monatlich/jährlich festgelegte Beiträge für die Mitgliedschaften? Dann lies hier unbedingt weiter!

Achtung: Wenn du dich im B2B Bereich einordnest – stell dir noch diese Frage

Wenn deine Kund:innen Unternehmer:innen sind und du diesen Artikel schon wieder schließen möchtest, bitte ich dich noch ganz kurz weiterzulesen, sodass du nicht unnötigerweise doch in die Kategorie B2C rutschst und die Gesetzesänderung auch für deinen Mitgliederbereich greift.

Auch wenn deine Mitglieder selber ein Unternehmen betreiben, können sie dein Produkt auch als Privatperson nutzen. Bitte überlege kurz, ob das bei deiner Mitgliedschaft der Fall ist.

Als Beispiel dazu: ich bin selber Unternehmerin, bin aber als Privatperson Mitglied in einem Yoga Membership.

Die Frage, die du dir stellen solltest:

Treten meine Kund:innen meinen Mitgliederbereich ausschließlich als Unternehmer:in bei?

Wenn du diese Frage zu 100 % mit Ja beantworten kannst, habe ich noch einen letzten und wichtigen Tipp für dich, bevor du diesen Artikel wieder schließen kannst.

💡 Glückstipp für den B2B-Bereich: Wenn deine Kunden ausschließlich Unternehmer:innen sind, ist es wichtig bei deinem Zahlungsanbieter das Feld Firma als Pflichtfeld einzustellen oder dies in deinen AGBs aufzunehmen. Ohne das Ausfüllen des Firmenfeldes betrachten Zahlungsanbieter wie Digistore24 oder Copecart die Kunden automatisch als Privatpersonen und unterliegen ebenfalls den Gesetzesänderungen für Mitgliedschaften und Abos. Was du ja eigentlich vermeiden möchtest. 😉

Was mache ich bei Mischkunden – Privatpersonen und Unternehmer?

Falls du die Frage nicht zu 100 % mit Ja beantworten kannst, gehörst du in die Kategorie Mischkunden.

Wenn du bei deinem Zahlungsanbieter das Firmenfeld als optionales Eingabefeld hinterlegt hast, dann entscheidet das Ausfüllen dieses Feldes darüber, ob dein Kunde als Privatperson oder Unternehmer betrachtet werden muss.

Ein Beispiel: Lisa ist Unternehmerin, aber beim Buchen ihrer Mitgliedschaft im Membership Club lässt sie das optionale Feld Unternehmer frei. Dann wird sie automatisch als Privatperson laufen und es gelten für sie die angekündigten Gesetzesänderungen für Mitgliedschaften und Abos.

Das ist meistens gar nicht unbedingt auf die Böswilligkeit der Kunden zurückzuführen, sondern viel mehr der „Problematik“ geschuldet, dass Einzelunternehmer häufig ihren Vor- und Nachnamen auch als offiziellen Firmennamen haben und das Ausfüllen des Feldes sich einfach überflüssig anfühlt.

Was musst du über die Gesetzesänderung für Mitgliedschaften und Abos wissen?

Ok, du weißt jetzt, ob die Gesetzesänderung für dich bzw. deine Mitglieder greift und jetzt schauen wir uns an, was sich genau geändert hat.

  • Deine Jahresmitgliedschaften können sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern
    (betrifft Verträge, die seit dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden)
  • Es muss einfach sein zu kündigen
    (gilt seit dem 01.07.2022 auch für die vorher abgeschlossenen Vertragsverhältnisse)

Gesetzesänderung Nr. 1: Es muss einfach sein zu kündigen

Solltest du mit einem Zahlungsanbieter wie Digistore24 oder Copecart arbeiten, haben diese bereits automatisch für Privatpersonen (also alle, die das Firmenfeld freigelassen haben) den Kündigungsbutton auf der Bestellübersichtsseite eingeblendet (unabhängig von deinen Einstellungen). Wenn du unsicher bist, überprüfe es einfach selbst. 😊

Jetzt ist es Auslegungssache, ob es „einfach genug“ ist, wenn der Kunde seine Bestellbestätigungsmail heraussuchen muss, dort den Link zur Übersicht klicken muss, um dann endlich den Button zu finden.

Wenn du ganz sicher sein möchtest, kannst du auf deiner öffentlichen Website im Footer einen Link hinzufügen. Dahinter eine Seite mit einem einfachen Formular.

Video mit best Practice Beispiel – Kündigungsseite im Footer Menü

Und weil du dich jetzt vielleicht fragst, Lea, wie soll das denn überhaupt aussehen, habe ich dir hier in einem kurzen Video ein Best Practice Beispiel mitgebracht.

Gesetzesänderung Nr. 2: Automatische Verlängerung nur bedingt möglich

Die zweite Gesetzesänderung für Mitgliedschaften und Abos betrifft die automatische Verlängerung. Bisher kannten wir es auch aus unseren privaten Mitgliedschaften, dass wir z. B. im Fitnessstudio eine Jahresmitgliedschaft (manchmal auch direkt über 2 Jahre) abschließen und wenn wir es versäumen vor Ablauf des ersten Jahres zu kündigen, wurde die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr (oder halt 2) verlängert. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Eine automatische Verlängerung ist weiterhin erlaubt, nur wird die Mitgliedschaft nicht wieder um einen bestimmten Zeitraum verlängert. Viel mehr hat das Mitglied neu die Möglichkeit nach automatischen Verlängerung monatlich zu kündigen.

Hierbei gibt es keinen wirklichen Handlungsbedarf für dich als Membershipper. Wichtig sind mir einfach zwei Dinge:

  1. Du weißt Bescheid und beantwortest Supportanfragen deiner Mitglieder in Bezug auf die Kündigungsfristen entsprechend der neuen Verbraucherschutzgesetze. Falls du Unterstützung von einer virtuellen Assistenz hast, die deine Kundensupport-Fragen beantwortet, sollte er/sie auf jeden Fall auch (spätestens jetzt) informiert sein.
  2. Du berücksichtigst den Fakt, dass Mitglieder nach der automatischen Verlängerung monatlich kündigen können auch in deiner Business-Planung. Falls du es nicht schon gemacht hast, darf ein guter Offboarding Prozess implementiert werden.

Fazit: neue Gesetzesänderungen für Mitgliedschaften und Abos

Auch wenn ich in diesem Artikel nicht groß darauf eingegangen bin, sind diese Gesetzesänderungen zum Schutz der Verbraucher entwickelt worden und sollen als faire Verbraucherverträge uns als Privatperson schützen.

Das kann manchmal aus Sicht des Unternehmers nervig sein oder sich unfair anfühlen, im Grunde genommen sind wir aber alle auch mal auf der anderen Seite und freuen uns über unseren Verbraucherschutz 😉

Mir ist an dieser Stelle einfach nur wichtig, dass du das wichtigste aus den Gesetzesänderungen für Mitgliedschaften und Abos verstanden hast und entsprechend gut handeln kannst.

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