Immer mehr Unternehmer:innen setzen auf Memberships oder Online-Kurse, um ihr Wissen weiterzugeben. Doch vielen ist gar nicht bewusst, dass dabei auch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) greifen kann und damit rechtliche Pflichten entstehen.

In diesem Artikel zeige ich dir, was das Fernunterrichtsschutzgesetz eigentlich ist, wann es für Mitgliederbereiche und Online-Kurse relevant wird und welche Punkte du unbedingt im Blick behalten solltest.

👉 Wichtig: Ich bin keine Juristin und dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ich teile hier meine Erfahrungen und Tipps aus der Praxis als Membership-Expertin. Wenn du unsicher bist, solltest du dir unbedingt rechtliche Beratung holen.

  • Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt Teilnehmende bei betreuten Lernangeboten, das bedeutet, dass strukturierte Inhalte mit Begleitung eine ZFU-Zulassungspflicht auslösen können.
  • ZFU = Zentralstelle für Fernunterricht
  • Warum ist das wichtig? Ohne ZFU-Zulassung drohen rechtliche Risiken und Abmahnungen. Eine ZFU-Zulassung ist bürokratisch, kann aber auch Chancen mit sich bringen.
  • Praxis-Tipp: Inhalte und Community klar trennen, um rechtlich sauber zu bleiben.
  • So setzt du es um: Prüfe Struktur, Betreuung und Vertragsbindung deines Angebots.
  • In diesem Artikel erfährst du, wann das Fernunterrichtsschutzgesetz für Memberships und Online-Kurse greift und wann nicht. Du bekommst ein praxisnahes Verständnis dafür, wie du dein Angebot rechtlich sicher aufstellst, ohne deine Mission Membership aufzugeben.

Was ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz regelt seit 1977, unter welchen Bedingungen Unterricht oder Ausbildung, die überwiegend über Distanz stattfindet, erlaubt ist. Ursprünglich wurde es für klassische Fernschulen entwickelt, heute betrifft es aber auch viele digitale Angebote wie Online-Kurse, Programme und Memberships.

Im Kern geht es um den Verbraucherschutz: Lernende sollen sicherstellen können, dass sie keine überhöhten Kosten zahlen und die Inhalte tatsächlich den versprochenen Wert haben.

Wann greift das Gesetz bei Online-Kursen und Memberships?

Nicht jedes digitale Angebot fällt automatisch unter das FernUSG. Entscheidend ist, ob folgende Kriterien zutreffen:

  1. Zielgerichtete Vermittlung von Wissen oder Fähigkeiten → Bietest du strukturierte Lerninhalte an (z. B. Kursmodule, Lektionen, Prüfungen)?
  2. Vertragliche Bindung→ Gibt es ein Abo oder eine Laufzeit, die Mitglieder an dich bindet?
  3. Begleitende Betreuung→ Unterstützt du deine Teilnehmer:innen persönlich, z. B. durch Feedback, Live-Calls oder Coaching?

Sobald diese Faktoren zusammenspielen, kann dein Angebot als Fernunterricht eingestuft werden und damit ZFU-zulassungspflichtig sein (Zentralstelle für Fernunterricht).

Welche Angebote sind NICHT betroffen?

  • Viele Selbstlernangebote fallen nicht unter das FernUSG, z. B.:
  • E-Books, Vorlagen oder reine Downloads, die ohne Betreuung verkauft werden
  • Selbstlern-Kurse, die nur aus Videos bestehen und keine individuelle Begleitung beinhalten
  • Workshops oder einmalige Live-Events, die klar abgegrenzt sind

Die Abgrenzung ist oft nicht eindeutig, deshalb lohnt es sich genau hinzusehen, bevor du ein Membership oder einen Online-Kurs startest.

Welche Folgen hat das für Memberships und Online-Kurse?

Wenn dein Angebot unter das FernUSG fällt, brauchst du eine Zulassung der ZFU. Das bedeutet u. a.:

  • Du musst Unterlagen zu Inhalten, Ablauf und Vertrag einreichen
  • Dein Angebot wird auf Transparenz und Verbraucherschutz geprüft
  • Ohne Zulassung riskierst du Abmahnungen oder rechtliche Probleme

Das klingt erst einmal abschreckend, ist aber auch eine Chance: Mit einer ZFU-Zulassung erhöhst du die Glaubwürdigkeit deines Angebots und zeigst, dass du Qualität lieferst.

5 Tipps, um rechtliche Probleme zu vermeiden + 1 Bonus-Tipp

  1. Prüfe, ob dein Angebot reiner Selbstlern-Content oder betreuter Unterricht ist
  2. Gestalte Verträge und AGB klar und transparent
  3. Hole dir im Zweifel juristische Beratung oder prüfe dein Angebot bei der ZFU
  4. Halte dich über aktuelle Änderungen im Gesetz auf dem Laufenden
  5. Stelle einen Raum für den Austausch zur Verfügung, ohne deine Rückmeldung zu inhaltlichen Themen

Bonus-Tipp: Inhalte und Austausch separat verkaufen

Den Tipp habe ich auf dem Blogartikel von Digistore24 gefunden und finde den die  ideale Lösung. Du kannst deinen Mitgliederbereich separat verkaufen. Also einmal die Inhalte als Selbstlern-Kurse. Und separat eine Community-Mitgliedschaft.

So hast du meiner Meinung direkt mehrere Vorteile:

  • Die Mitglieder, die sowie lieber für sich lernen, kaufen nur die Inhalte und sind damit happy.
  • Die Mitglieder, die die Community lieben, werden länger bleiben, weil die Community eigenständig nutzbar ist und eigenständig verlängert werden kann.
  • Du darfst weiterhin in der separat verkauften Community zu inhaltlichen Themen Antworten geben.
  • Das beste, du bist rechtlich abgesichert, wenn du das klar trennst und die Community eigenständig nutzbar ist.

Ach und weil ich ihn wirklich gut finde, verlinke ich dir hier noch den ganzen Beitrag von Digistore24 zum Thema Fernunterrichtsschutzgesetz.

Fernunterrichtsschutzgesetz, ZFU-zulassungspflichtig, lass dich trotzdem nicht von deiner Mission Membership abhalten

Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist für viele Anbieter:innen von Online-Kursen und Memberships ein Buch mit sieben Siegeln. Mir ist wichtig: Nicht jedes digitale Produkt ist betroffen, aber es lohnt sich genau hinzuschauen.

Mein Ziel mit diesem Artikel war es, dir ein erstes Verständnis für das FernUSG zu geben und dir zu zeigen, wann es für Online-Kurse und Memberships relevant sein kann. Ersetze diese Infos bitte nicht durch eine rechtliche Beratung. Jede Situation ist individuell und bevor du loslegst, solltest du dir im Zweifel juristische Unterstützung holen.

Gerne möchte ich abschließend auch noch auf die Webseite der ZFU (staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) verweisen. Hier findest du auch aktuelle Urteile.

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